Archiv für August, 2013

Rechtslage zur Linkeinbettung

Written by admin. Posted in Allgemein

Das „Einbetten“, auch Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Probleme machbar. Mit Links aus weiteren Quellen können Sie Ihre Homepage mit praktischen Infos füllen und die Seite lehrreich gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können Ihre Internetseite erstellen, falls Sie gewisse Grundlagen berücksichtigen.

Aktuelle Urteile

Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einbinden, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 ist die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Web keine Urheberrechtsverletzung. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu hundert Prozent ist das Thema allerdings noch nicht beendet. Dieses Jahr wird ein Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich uneins über das Themenbereich Embedding von Links. Falls Sie Inhalte in Form eines Links einbinden, sind Sie auf der sicheren Seite. Letzten Endes ist die Verlinkung nur eine Weiterleitung zu dem Inhalt und Sie verstoßen folglich nicht gegen geltendes Urheberrecht. Das Oberlandesgericht München hatte 2011 solch einen Fall im Berufungsverfahren ebenso damit untermauert und gegen den Ankläger bestimmt.

AURESA