Rechtslage zur Linkeinbettung

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Das „Einbetten“, auch Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Probleme machbar. Mit Links aus weiteren Quellen können Sie Ihre Homepage mit praktischen Infos füllen und die Seite lehrreich gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können Ihre Internetseite erstellen, falls Sie gewisse Grundlagen berücksichtigen.

Aktuelle Urteile

Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einbinden, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 ist die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Web keine Urheberrechtsverletzung. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu hundert Prozent ist das Thema allerdings noch nicht beendet. Dieses Jahr wird ein Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich uneins über das Themenbereich Embedding von Links. Falls Sie Inhalte in Form eines Links einbinden, sind Sie auf der sicheren Seite. Letzten Endes ist die Verlinkung nur eine Weiterleitung zu dem Inhalt und Sie verstoßen folglich nicht gegen geltendes Urheberrecht. Das Oberlandesgericht München hatte 2011 solch einen Fall im Berufungsverfahren ebenso damit untermauert und gegen den Ankläger bestimmt.

Bedeutende Informationen

Sollten Sie eine Internetseite erstellen wollen, müssen Sie ein Impressum beifügen. Es existiert in der Bundesrepublik eine Pflicht für Website Betreiber ein Impressum zu erstellen. Wenn Sie Links einbinden, ist es allgemein nahezulegen, dass Sie sich in dem Impressum von den Links und deren Inhalt ausdrücklich distanzieren und keine Verantwortlichkeit für die Links übernehmen. Bilder und Content (Texte) aus dem Internet herauskopieren und in Ihre Homepage einzusetzen, ist allgemein nicht erlaubt und verstößt gegen das Urheberrecht. Außer es liegt eine Berechtigung vor beziehungsweise die Bilder sind von Websites, welche diese uneingeschränkt zugänglich machen und deutlich darauf hinweisen.

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